
Geschäfte zwischen Devisenin- (Gebietsansässigen) und -ausländem (Gebietsfremden) sind im Zuge der Liberalisierungsmassnahmen durch Devisenvorschriften in Deutschland nicht eingeschränkt: So dürfen zwischen Deviseninländern und -ausländem alle Geschäfte abgeschlossen werden, die ausländische Wertpapiere zum Gegenstand haben; der Kaufpreis....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/devisenvorschriften-fuer-wertpapie
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